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Was können wir für Sie tun?

In Unternehmen, in denen mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird, sind die Vorschriften des Gesetzgebers zum Datenschutz zu beachten. Die Vielzahl von datenschutzrechtlichen Regelungen und Anforderungen stellt dabei für die Unternehmensleitung und die im Unternehmen mit dem Thema Datenschutz beauftragten Personen eine große Herausforderung dar.

Wie wir Sie hierbei unterstützen können, entnehmen Sie bitte unserem nachfolgenden Leistungsspektrum.

Leistungsspektrum
der isdacom

DSGVO

Die isdacom GmbH ist vor allem darauf ausgerichtet, das notwendige rechtliche und technische Know-How im Bereich Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance aus einer Hand anzubieten. Unsere Beratungskompetenzen liegen im Bereich des Datenschutzes in der Ausgestaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach deutschem Recht sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

Bei gleichzeitiger Stellung des Datenschutzbeauftragen gemäß DSGVO / BDSG (externer Datenschutzbeauftragter) durch die isdacom GmbH:

  • On-boarding in das von uns genutzte Datenschutzmanagementsystem, das insbesondere folgende Punkte abdeckt:
    • Auditierung und Monitoring der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen mittels interaktiver Checklisten (IST-Zustand, SOLL-Zustand, Maßnahmenkatalog zur Gesetzeskonformität, PDCA-Zyklus).
    • Implementierung von aktuellen Fragenkatalogen der Aufsichtsbehörden wie beispielsweise zu den Themen „Homeoffice“, „Patchmanagement“ und „Good Practice bei technischen und organisatorischen Maßnahmen“.
    • Unterstützung bei der Erstellung, Prüfung sowie Einführung von Richtlinien im Unternehmen zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit anhand von Musterdokumenten wie beispielsweise einer Leitlinie zu Datenschutz und Informationssicherheit, Richtlinien zu den Themen IT-Vorgaben für Nutzer, Löschkonzept, Meldung einer Datenpanne und Homeoffice / Mobiles Arbeiten (Aufzählung nicht abschließend).
    • Unterstützung bei der Erstellung, Prüfung sowie Einführung von Verpflichtungserklärungen und Einwilligungserklärungen im Unternehmen beispielsweise zu den Themen Verpflichtung auf Vertraulichkeit (vormals Verpflichtung auf das Datengeheimnis), Verpflichtungserklärung für Administratoren, Einwilligung in Geburtstagslisten und Einwilligung zur Nutzung von Mitarbeiterfotos.
    • Prüfung und Bewertung von Verarbeitungsverträgen wie Auftragsverarbeitungen, Gemeinsame Verantwortlichkeiten und Datenauslagerungen sowie zur Verfügungstellung von Vertragsmustern.
    • Prüfung und Bewertung der eingesetzten Softwarelösungen.
    • Unterstützung bei der Erstellung sowie Prüfung und Monitoring des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten unter anderem anhand von mehr als 100 Muster-Verarbeitungstätigkeiten.
    • Überprüfung des Internetauftritts insbesondere bezogen auf das Cookie-Banner sowie die Datenschutzinformationen
    • Unterstützung bei der Durchführung einer sogenannten Datenschutzfolgenabschätzung, die durchgeführt werden muss, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
    • Unterstützung bei der Einführung und/oder Überprüfung von Videoüberwachungssystemen.
    • Beratung bei Anfragen von Betroffen sowie Unterstützung bei der diesbezüglichen Kommunikation und Dokumentation (Informationspflichten, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht, Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling).
  • Beratungen zu Spezialbereichen des Datenschutzes wie beispielsweise Beschäftigten- oder Konzerndatenschutz.
  • Durchführung von Präsenz- und/oder webbasierten Datenschutzschulungen in Zusammenarbeit mit unserer Tochtergesellschaft, der isdacom eLearning GmbH.
  • Zweimonatlicher Datenschutz-Newsletter an vom Unternehmen ausgewählte Mitarbeiter/innen
  • Anlassbezogener Datenschutznewsletter beispielsweise bei Gerichtsurteilen oder Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden an vom Unternehmen ausgewählte Mitarbeiter/innen.
  • Sollte eine Prüfung oder eine Fragestellung aus dem betrieblichen Alltag ergeben, dass eine formaljuristische Überarbeitung oder Neufassung von Vertragswerken wie beispielswiese Arbeitsverträgen, Garantiebestimmungen, Betriebsvereinbarungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen angezeigt ist, so bieten wir Ihnen gerne an, dass Frau Rechtsanwältin Simone Lennarz, Geschäftsführerin der isdacom GmbH, diese rechtsanwaltliche Beratung zu Sonderkonditionen über ihre Anwaltskanzlei übernimmt.
Beratung

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch losgelöst von der Stellung des Datenschutzbeauftragten durch die isdacom GmbH Unterstützung bei der Implementierung und Umsetzung des „Datenschutzes“ in Ihrem Unternehmen:

  • Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden)
  • Auditierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen mittels (interaktiver) Checklisten (IST-Zustand, SOLL-Zustand, Maßnahmenkatalog zur Gesetzeskonformität).
  • Unterstützung bei der Prüfung von Richtlinien im Unternehmen zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit.
  • Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Verpflichtungserklärungen und Einwilligungserklärungen im Unternehmen beispielsweise zu den Themen Verpflichtung auf Vertraulichkeit (vormals Verpflichtung auf das Datengeheimnis), Verpflichtungserklärung für Administratoren, Einwilligung in Geburtstagslisten und Einwilligung zur Nutzung von Mitarbeiterfotos.
  • Prüfung und Bewertung der eingesetzten Softwarelösungen.
  • Unterstützung bei der Erstellung sowie Prüfung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten unter anderem anhand von mehr als 100 Muster-Verarbeitungstätigkeiten.
  • Überprüfung des Internetauftritts insbesondere bezogen auf das Cookie-Banner sowie die Datenschutzinformationen
  • Unterstützung bei der Durchführung einer sogenannten Datenschutzfolgenabschätzung, die durchgeführt werden muss, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
  • Unterstützung bei der Einführung und/oder Überprüfung von Videoüberwachungssystemen.
  • Prüfung und Bewertung von Verarbeitungsverträgen wie Auftragsverarbeitungen, Gemeinsame Verantwortlichkeiten und Datenauslagerungen sowie zur Verfügungstellung von Vertragsmustern.
  • Beratung bei Anfragen von Betroffen sowie Unterstützung bei der diesbezüglichen Kommunikation (Informationspflichten, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht, Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling).
  • Beratungen zu Spezialbereichen des Datenschutzes wie beispielsweise Beschäftigten- oder Konzerndatenschutz.
  • Durchführung von Präsenz- und/oder webbasierten Datenschutzschulungen in Zusammenarbeit mit unserer Tochtergesellschaft, der isdacom eLearning GmbH.

Bei all diesen Prozessen steht Ihnen die isdacom GmbH gerne beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der Umsetzung der für Ihr Unternehmen erforderlichen Maßnahmen. Wo und wenn es Sinn macht, erarbeiten wir gute Lösungen für Sie gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern

b-c.
Kanzlei für maßgeschneiderte Compliance-Beratung
www.beratung-compliance.de

Kanzlei am Aachener Tor
Spezialkanzlei für Verträge & Datenschutz
www.kanzlei-am-aachenertor.de

isdacom eLearning
Webbasierte Schulungen zu den Themen Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance
www.isdacom-elearning.de